Praxispartner - Der Weg zur Anerkennung als Ausbildungsinstitution

Die Ausbildung an der hsl ist dual, das heisst Schule und Praxis nehmen den Ausbildungsauftrag gemeinsam und sich ergänzend wahr. Die Ausbildungsinstitution muss von der hsl oder von einer anderen HF in Sozialpädagogik anerkannt sein.

 

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Liste anerkannte Praxisausbildungsinstitutionen HF

Vorgehen für die Anerkennung als Praxisausbildungsinstitution

1. Verfassen Sie ein Praxisausbildungskonzept

Alle Institutionen, die einen Ausbildungsplatz für die HF-Ausbildung anbieten wollen, müssen im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens ein auf ihre Institution angepasstes Ausbildungskonzept vorlegen. Dieses interne Praxisausbildungskonzept zeigt auf, wie die Aneignung und Ausübung der im Rahmenlehrplan beschriebenen Kompetenzen ermöglicht und umgesetzt wird und dass die praktische Ausbildung den im Rahmenlehrplan geforderten Umfang erreicht.

2. Reichen Sie Ihr Praxisausbildungskonzept ein

Bitte als PDF per E-Mail an Olivier Dahli.

Entspricht das Ausbildungskonzept den Vorgaben, erhält Ihre Institution eine Anerkennung als Praxisausbildungsinstitution. Diese Anerkennung ist fünf Jahre gültig und wird von allen HF anerkannt. Nach Ablauf dieser Frist muss die Anerkennung erneuert werden. Für die Erneuerung der Anerkennung muss wiederum ein aktuelles Praxisausbildungskonzept bei einer HF eingereicht werden.

Ihre Institution wird auf einer zentralen Liste erfasst.

Praxisausbildner:in

Die Studierenden werden während ihrer praktischen Ausbildung von einer/einem Praxisausbildner:in (PA) begleitet. PAs auf HF-Stufe müssen grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllen, um anerkannt zu werden:

  • Diplom in sozialer Arbeit HF/FH oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • PA-Kurs von 300 Lernstunden

Äquivalenzanerkennung

Wer die Bedingungen der Anerkennung nicht erfüllt, kann allenfalls über ein Äquivalenzverfahren trotzdem eine Anerkennung erhalten. Für die Anerkennung über das Äquivalenzverfahren werden zum Beispiel folgende Kriterien berücksichtigt:

  • andere pädagogische oder soziale Ausbildungen
  • längere, zusammenhängende Weiterbildungen
  • Berufserfahrung
  • andere absolvierte Praxisanleitungskurse

Praktikum in der Vollzeitausbildung

Die Ausbildung an der hsl ist dual, das heisst Schule und Praxis nehmen den Ausbildungsauftrag gemeinsam und sich ergänzend wahr.

Während der Volzeitausbildung müssen die Studierenden ein einjähriges Ausbildungspraktikum absolvieren. Dies kann als Jahrespraktikum in einer Institution oder als 2 Halbjahrespraktika in verschiedenen Institutionen absolviert werden. Ausbildungspraktika dürfen nicht in derselben Institution wie das Vorpraktikum stattfinden.

Die Ausbildungsinstitution muss von der hsl oder von einer anderen HF in Sozialpädagogik anerkannt sein.

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