Kindheitspädagogik - Tertiäre Ausbildung für die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung

Ausbildung auf zwei Niveaus

Mit dem Berufsbildungsgesetz von 2002 wurden die sozialen Berufe in das schweizerische Berufsbildungssystem integriert. Damit kann zum erstenmal in der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung eine eidgenössisch anerkannte Berufslehre (Fachperson Betreuung) gemacht werden. Gleichzeitig wurde der Zugang zur höheren Berufsbildung mit Berufsprüfungen, Höheren Fachprüfungen und Höheren Fachschulen geöffnet. Wer mit Kindern arbeitet, hat also neu die Möglichkeit, einen Abschluss als diplomierte Kindheitspädagog:in HF zu erlangen.

Einordnung der hfk in der Berufsbildung

Die Ausbildung zur Kindheitspädagog:in HF ist integriert in die eidgenössisch anerkannte Berufsbildung. Sie richtet sich insbesondere nach der «Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen» und nach dem anerkannten Rahmenlehrplan dipl. Kindererzieher:in HF vom 21.12.2007. Abschluss ist ein eidgenössisches Diplom.

 

Einsatzorte - Wo arbeiten Kindheitspädagog:innen HF?

Die Ausbildung Kindheitspädagog:in HF ist vornehmlich auf die professionellen Angebote der Kinderbetreuung ausgerichtet. Dazu gehören Krippen, Kindertagesstätten, Tageskindergärten, Tagesheime, Horte, Schülerclubs, Tagesschulen usw.

In Freizeit- und Förderangeboten, in der soziokulturellen Animation, aber auch in stationären Einrichtungen ist der Einsatz von Kindheitspädagog:innen HF dann sehr gut möglich, wenn im Zentrum der Tätigkeit die alltägliche Arbeit mit Kindern und Kindergruppen steht und nicht vor allem Spezialwissen (z.B. medizinisches oder psychologisches) erforderlich ist. Kindheitspädagog:innen HF sind auch befähigt, Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten im Berufsfeld zu übernehmen.

  • Vorschulbetreuung: Krippen, Kindertagesstätten, Tagesheime, Fach- und Vermittlungsstellen usw.
  • Schulergänzende Betreuung: Krippen, Kindertagesstätten, Tagesheime, Fach- und Vermittlungsstellen usw.
  • Tagespflege: Vermittlungsstellen für Tagesfamilien
  • Familienpflege: Heilpädagogische Tages- und Pflegefamilien
  • Stationäre Einrichtungen: Kinderheime, Krisenintervention usw.
  • Freizeiteinrichtungen, Animation: Freizeitanlagen, Vermittlung von Freizeitangeboten, Sozialpädagogische Freizeitangebote, Partizipationsstellen, Abenteuerspielplätze usw.