Studium Sozialpädagogik HF

Die hsl bildet Sozialpädagog:innen auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) aus. Voraussetzung für das Studium ist eine abgeschlossene Ausbildung auf der Sekundarstufe II (EFZ).

Ausbildungswege

Es gibt drei verschiedene Ausbildungswege. Alle drei führen zum eidgenössisch anerkannten Abschluss diplomierte Sozialpädagogin HF / diplomierter Sozialpädagoge HF.

Berufsintegriert BI – 4 Jahre

Das berufsintegrierte Studium dauert vier Jahre und beinhaltet 5‘400 Lernstunden. Während der ganzen Ausbildung findet der Unterricht an einem fixen Wochentag statt, von 08.30 – 17.00 Uhr. Die Wochenenden sind unterrichtsfrei. Im ersten Studienjahr sind vier Studienwochen eingeplant, in den folgenden Studienjahren deren drei bis vier. Während dieser Studienwochen ist Vollzeitunterricht (Montag bis Freitag). Die Ferien an der hsl richten sich nach der Ferienordnung der Stadt Luzern.

Vollzeit VZ – 3 Jahre

Das Vollzeitstudium dauert drei Jahre und beinhaltet 5‘400 Lernstunden. Darin integriert ist ein einjähriges Ausbildungspraktikum oder – nach Wahl wie bisher – zwei halbjährige Praktika.

In der Regel findet der Unterricht von Montag bis Freitag 08.30 – 17.00 Uhr statt, die Wochenenden sind unterrichtsfrei. Die Ferien an der hsl richten sich nach der Ferienordnung der Stadt Luzern.

Berufsintegriert mit berufsspezifischer Vorbildung BIV – 3 Jahre

Das berufsintegrierte Studium mit berufsspezifischer Vorbildung dauert drei Jahre und beinhaltet 3‘600 Lernstunden.

Während der ganzen Ausbildung findet der Unterricht an einem fixen Wochentag statt, von 08.30 – 17.00 Uhr. Die Wochenenden sind unterrichtsfrei. Im ersten Studienjahr sind vier Studienwochen eingeplant, in den folgenden Studienjahren deren vier bis fünf. Während dieser Studienwochen ist Vollzeitunterricht (Montag bis Freitag). Die Ferien an der hsl richten sich nach der Ferienordnung der Stadt Luzern.

Die generalistischen Ausbildungsgänge vermitteln Berufskompetenzen, die den Weg in verschiedene Tätigkeitsfelder in der Praxis öffnen. 

In der theoretischen Begründung der sozialpädagogischen Arbeit stützt sich die hsl auf die Ergebnisse der relevanten Fachdisziplinen ab und richtet sich nach den Anforderungen der Praxis.

Die hsl ist eine Präsenzschule. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Studienbeginn ist jeweils im Herbst. Die Schulferien richten sich nach dem Ferienplan der öffentlichen Schulen des Kantons Luzern.

Aufnahmebedingungen

Zur Ausübung dieses Berufs sind Personen gefragt, die ihr Sensorium für soziale Probleme mit kommunikativen Fähigkeiten, Bereitschaft zur Selbstreflexion und Freude am Leben verbinden.

Voraussetzung für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren an die hsl ist eine abgeschlossene Berufslehre mit EFZ oder ein anderer Abschluss auf Stufe Sek II. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, hat die Möglichkeit, sich mit einem Antrag «sur dossier» für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren zu bewerben.

Für die Zulassung zum Studium ist die Beurteilung der Berufseignung, gestützt auf ein Vorpraktikum oder  vorberufliche Erfahrungen, eine weitere Bedingung. Das entsprechende Vorpraktikum kann vor oder nach der schulischen Aufnahmeprüfung gemacht werden.

Zulassungsbedingungen für das Aufnahmeverfahren Vollzeit VZ und Berufsintegriert BI

  • Personen mit anerkanntem Abschluss auf Sekundarstufe II (eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit/ohne Berufsmatura; Fachmatura; Fachmittelschule; gymnasiale Matura)

Zulassungsbedingungen für das Aufnahmeverfahren berufsintegriert mit berufsspezifischer Vorbildung BIV

A) Ausbildung wie EFZ Fachperson Betreuung, Kleinkinderzieher:in, Betagtenbetreuer:in, Behindertenbetreuer:in und Soziale Lehre, Sozialdiakonie

eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit/ohne Berufsmatura. Mögliche Abschlüsse: EFZ Fachperson Betreuung, Kleinkinderzieher:in, Betagtenbetreuer:in, Behindertenbetreuer:in und Soziale Lehre, Sozialdiakonie.
Bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung müssen mindestens drei Monate und bei Studienbeginn mindestens sechs Monate Berufspraxis nach Lehrabschluss im Status einer ausgebildeten Fachperson nachgewiesen werden (inkl. Beurteilung der Berufseignung).

B) Ausbildungen wie Lehrer:in, Kindergärtner:in, Horter:in, Berufs- und Höhere Fachprüfung im Sozialbereich

Berufs- und Höhere Fachprüfung im Sozialbereich z. B. Migrationsfachperson, Arbeitsagogik, Sozialbegleitung, Fachperson Justizvollzug.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine mindestens 1 Jahr dauernde Tätigkeit in sozialpädagogischer Funktion (80 %) nachgewiesen werden (inkl. Beurteilung der Berufseignung)

C) Ausbildungen in Ergotherapie, Aktivierungstherapie und in Pflege Stufe HF

Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine mindestens 2 Jahre dauernde Tätigkeit in sozialpädagogischer Funktion (80 %) nachgewiesen werden (inkl. Beurteilung der Berufseignung)

D) Ausbildung als FaGe

Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine mindestens 3 Jahre dauernde Tätigkeit in sozialpädagogischer Funktion (80 %) nachgewiesen werden (inkl. Beurteilung der Berufseignung)

Zulassungsbedingungen für das Aufnahmeverfahren «sur dossier»

  • Die Einreichung eines vollständigen Anmeldedossiers inkl. Nachweis Allgemeinbildung
  • Die Kosten für den Antrag sur dossier betragen CHF 100.00

Der Antrag wird von der hsl geprüft. Bei positivem Ergebnis wird eine schriftliche Zulassung zur Anmeldung für das nächstmögliche Aufnahmeverfahren erteilt, im negativen Fall ein nicht rekursfähiger schriftlicher Entscheid ausgestellt.

Zulassungsbedingungen mit Nachteilsausgleich

Wer im Aufnahmeverfahren einen Nachteilsausgleich wegen einer Beeinträchtigung geltend machen will, muss sich vorgängig bei der Administration der hsl informieren. Ein Nachteilsausgleich ist mit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung zu beantragen und kann nicht im Nachhinein geltend gemacht werden.

Studiengebühren

Der grösste Teil der Ausbildungskosten wird von den Wohnsitzkantonen der Studierenden übernommen. Aktuell sind dies CHF 13'800 pro Studienjahr für das Vollzeitstudium und CHF 12‘400 pro Studienjahr für das Teilzeitstudium.

Den verbleibenden Teil der Ausbildungskosten übernehmen die Studierenden. Die Schule stellt den Studierenden pro Studienjahr die folgenden Beiträge in Rechnung:

  • Studiengebühren CHF 3'400
  • Nebenkosten CHF 380
  • Werkmaterial, einmalig im ersten Studienjahr CHF 100
  • Diplomprüfungsgebühr, einmalig im letzten Studienjahr CHF 400

Die Kosten für Fachliteratur belaufen sich im Grundstudium auf ca. CHF 800 und im Hauptstudium auf ca. CHF 500. Die Bücher werden von den Studierenden über das ganze Studium verteilt selbst gekauft und bezahlt.

(Stand April 2024)