Praxispartner

Praxisausbildner:in auf HF-Stufe

Die Studierenden werden während ihrer praktischen Ausbildung von einer Praxisausbildnerin oder einem Praxisausbildner (PA) begleitet. In der Regel sind PA’s qualifizierte Mitarbeitende in einer Einrichtung. Möglich ist es aber auch mit einer externen PA zu arbeiten.

PA’s auf HF-Stufe müssen grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllen um anerkannt zu werden:

  • Anerkannter Abschluss auf HF-Niveau im pädagogischen oder sozialen Bereich
  • PA-Kurs von 300 Lernstunden

Äquivalenzanerkennung

Wer die Bedingungen der Anerkennung nicht erfüllt, kann durch gemachte Weiterbildungen und Berufserfahrung über ein Äquivalenzverfahren trotzdem eine Anerkennung erhalten.
Für die Anerkennung über das Äquivalenzverfahren werden zum Beispiel folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Andere pädagogische oder soziale Ausbildungen
  • längere, zusammenhängende Weiterbildungen
  • Berufserfahrung
  • andere absolvierte Praxisanleitungskurse

Ausbildungsbetriebe

Ausbildung auf tertiärer Stufe – eine Chance für die Einrichtungen

Die HF Kindheitspädagogik ist berufsbegleitend. Die Studierenden arbeiten mindestens zu 50% in einer familien- oder schulergänzenden Einrichtung, die bereit ist, Ausbildungsort zu sein. Nur ganz wenige Kinderbetreuungsinstitutionen haben bis heute Erfahrungen mit der Ausbildung auf tertiärer Stufe. Darum ist die Situation für die meisten Ausbildungsbetriebe neu. Dies ist auch eine Chance, weil die Betriebe zusammen mit der Schule sich das nötige Know-how aufbauen können. Die Ausbildung auf dem HF-Niveau unterscheidet sich wesentlich von der Ausbildung in der Berufslehre.

Die Ziele der praktischen Ausbildung sind nicht eng abgesteckt, sondern können der Situation und der Kultur der einzelnen Betriebe angepasst werden. Die Ausbildungsinstitutionen verpflichten sich nicht nur gegenüber den Studierenden und der Schule, sondern sie profitieren auch von ihnen, wie die Ausbildung in anderen sozialen Berufen zeigt:

  • Die Studierenden auf HF-Stufe mit einer berufsspezifischen Vorbildung (in der kurzen HF) können bereits als ausgebildete Fachperson eingesetzt werden.
  • Die Studierenden werden dafür ausgebildet, pädagogische und organisatorische Verantwortung zu übernehmen. Sie werden in der praktischen Ausbildung an Aufgaben die zum Führungsbereich gehören herangeführt und können so Institutions- und Gruppenleitungen entlasten.
  • Ausbildungszeiten sind intensive Lernzeiten. Studierende bringen oftmals neue Ideen und Anregungen in ihre Einrichtungen, die für Institution sehr oft bereichernd sind.

Anerkennung von Ausbildungsbetrieben

Studierende der hfk können die Ausbildung nur in einer Institution absolvieren, die von der hfk anerkannt worden ist. Die Anforderungen an die Praxis orientieren sich an den gemeinsamen Anforderungen der HF-Schulen Soziales in der deutschen Schweiz. Grundlage der Anerkennung ist ein Ausbildungskonzept, das vom Betrieb erstellt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie in den «Merkpunkten zum Verfassen eines internen Praxisausbildungskonzepts», die Sie unten downloaden können.

Für die konkrete Arbeit mit den Studierenden ist eine Praxisausbildnerin oder ein Praxisausbildner erforderlich. Bei den PAs handelt es sich sinnvollerweise um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter im Betrieb. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine externe PA zugezogen werden. Es ist möglich die Anerkennung der PA über ein Äquivalenzverfahren zu erhalten. Sie können sich mit untenstehendem Formular anmelden.

Anmeldung als Praxisausbildungsbetrieb | hfk (docx, 46 kB)

Eine Anmeldung ist möglich, wenn Sie bereits eine Person für den HF-Ausbildungsplatz gefunden haben oder wenn Sie einen Platz zur Verfügung stellen möchten, aber noch auf der Suche nach Bewerber/innen für die Stelle sind.

Merkpunkte zum Verfassen einens internen Praxisausbildungskonzepts | hfk (pdf, 177 kB)

Merkpunkte der HF-Schulen Soziales für die Erarbeitung von Praxisausbildungskonzepten.

Liste anerkannte Praxisausbildungsinstitutionen HF