Praxispartner - Der Weg zur Anerkennung als Ausbildungsorganisation
Die Ausbildung an der hfg ist dual, das heisst Schule und Praxis nehmen den Ausbildungsauftrag gemeinsam und sich ergänzend wahr.
Anforderungen an die Praxisausbildung
Die Anforderungen an die Praxisausbildung finden sich im Reglement:
Die Ausbildungsorganisation muss von der hfg anerkannt sein oder im Hinblick auf die Ausbildung das Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Anerkennung von Ausbildungsorganisation
Studierende der hfg können die Ausbildung nur in einer Organisation absolvieren, die von der hfg anerkannt worden ist. Die Anforderungen an die Praxis orientieren sich an den Anforderungen, die für die Ausbildung zur Sozialpädagogik HF in der deutschen Schweiz gelten. Grundlage der Anerkennung ist ein Ausbildungskonzept, das von der Organisation erstellt wird.
Grundlage der Anerkennung ist die Anmeldung als Praxisausbildungsorganisation und ein Ausbildungskonzept, das von der Organisation erstellt wird.
Sie können aber auch schon heute eine Absichtserklärung ausfüllen, um als mögliche zukünftige Ausbildungsorganisation anerkannt zu werden. In diesem Fall werden Sie automatisch über weitert Schritte informiert.
Erstellung des Ausbildungskonzeptes für die Praxis
Das Ausbildungskonzept sollte bis anfangs Studium vorliegen, da es die Bedingungen, Haltungen und Lernfelder und Beteiligten definiert. Dies schafft für alle Beteiligten eine geklärte Ausgangslage.
Wir bieten den Institutionen Unterstützung beim Erstellen des Praxisausbildungskonzeptes.
Praxisausbildner:in
Die Studierenden werden während ihrer praktischen Ausbildung von einer Praxisausbildner:in (PA) begleitet. In der Regel sind Praxisausbildende (PAs) qualifizierte Mitarbeitende in einer Einrichtung. Möglich ist es aber auch mit einem / einer externen PA zu arbeiten.
PAs auf HF-Stufe müssen grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllen um anerkannt zu werden:
- Anerkannter Abschluss auf HF-Niveau im pädagogischen oder sozialen Bereich
- PA-Kurs von 300 Lernstunden
Im folgenden Leitfaden sind die wichtigsten Punkte für die Begleitarbeit beschrieben.
Äquivalenzanerkennung
Wer die Bedingungen der Anerkennung nicht erfüllt, kann aber durch gemachte Weiterbildungen und Berufserfahrung über ein Äquivalenzverfahren trotzdem eine Anerkennung erhalten.
Für die Anerkennung über das Äquivalenzverfahren werden zum Beispiel folgende Kriterien berücksichtigt:
- Andere pädagogische oder soziale Ausbildungen
- längere, zusammenhängende Weiterbildungen
- Berufserfahrung
- andere absolvierte Praxisanleitungskurse
Weitere Angaben finden Sie in der Anleitung zur Anerkennung als Praxispartner:in oder beantworten wir Ihnen gerne persönlich.